Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen: Plattform Studio
§1 Mietgegenstand
1. Gegenstand des Mietvertrages ist die zeitlich vereinbarte Raumüberlassung des Mietstudios Plattform Studio. Das Studio befindet sich am Dammweg 7a in 55130 Mainz. Die vier Parkplätze rechts neben dem Haupttor und die Parkplätze an der Seite der Auffahrt können genutzt werden. Zur Anlieferung kann auch in das erste Tor hineingefahren werden um beispielsweise im trockenen Auszuladen. Eine dauerhafte Versperrung des Flurs ist nicht gestattet.
2. Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet und sollen wie vorgefunden hinterlassen werden. Ein Anspruch auf das Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände besteht nicht.
3. Die weiße Studiofläche wird sauber übergeben. Bei grober Verschmutzung der Fläche wird eine Reinigungsgebühr von 75€ zzgl. Mwst berechnet.
4. Bei grober Verschmutzung des Studios, die über normale Nutzung hinaus geht, wird die Reinigung nach Aufwand berechnet.
§2 Mietpreise
1. Die Mietpreise bestimmen sich nach unserer aktuell gültigen Preisliste welche auf unserer Website www.plattform.studio einzusehen ist.
2. Alle angeführten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme des Fotostudios durch den Mieter, auch wenn der Mieter dieses erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Der vereinbarte Mietpreis ist unabhängig davon in voller Höhe zu zahlen, ob die Räumlichkeiten oder die Ausstattung tatsächlich in dem vereinbarten Umfang vom Mieter genutzt wurden.
4. Zusätzliche Leistungen und Kosten sind nicht im Mietzins inbegriffen. Sie werden gesondert nach den jeweils gültigen Preislisten, einsehbar auf der Webseite www.plattform.studio - oder nach Vereinbarung berechnet.
5. Soweit das Plattform Studio dem Mieter Gegenstände von Dritten verschafft und zur Verfügung stellt, werden diese dem Kunden zu den jeweiligen Miet- oder Anschaffungskosten zuzüglich einer branchenüblichen Handlingfee in Rechnung gestellt.
§3 Zahlungsbedingungen
1. Der vereinbarte Mietpreis ist nach Rechnungsstellung durch den Vermieter sofort und ohne Abzüge zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietpreis ganz oder teilweise im Voraus in Rechnung zu stellen.
2. Die Nichteinhaltung von Zahlungsterminen berechtigt den Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. Eine Aufrechnung gegen frühere oder künftige Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dieser unbestritten oder rechtskäftig festgestellt wird.
3. Soweit der Vermieter im Auftrag dies Mieters Verträge mit Dritten abschließt, wie z.B. für Catering, Müllentsorgung oder dergleichen, sind diese Kosten in jedem Fall vom Mieter zu tragen, auch wenn der Mietvertrag kurzfristig gekündigt wird oder niemand zum vereinbarten Termin erscheint.
§4 Nutzung der Mietsache
1. Die Nutzung des Fotostudios ist ausschließlich auf Foto- und/oder Filmproduktionen beschränkt. Die Nutzung zu einem anderen Zweck ist dem Mieter nicht gestattet, außer es wurde zuvor ausdrücklich mit Plattform Studio abgestimmt und schriftlich festgehalten. Der Mieter hat die Mietsache, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung aussetzen. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
2. Der Vermieter haftet nicht dafür, dass die vom Mieter beabsichtige Nutzung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen undurchführbar wird.
3. Der Mieter hat bei der Nutzung durch sein Verhalten und durch die vorhandenen Einrichtungen eine unnötige Belästigung der Nachbarn zu vermeiden. Insbesondere in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie dem Flur und dem Bereich vorm Studio hat der Mieter darauf zu achten dass alle Flächen frei bleiben und zusätzliche Flächen außerhalb des Studios an sich dürfen nur nach Absprache genutzt werden.
4. Eine Schlüsselübergabe erfolgt nicht, das Studio wird von einem Plattform Studio Mitarbeiter auf- und zugesperrt. Sollte das Studio unbeaufsichtigt gelassen werden ist dies einem Mitarbeiter mitzuteilen um sicherzustellen dass die Räumlichkeiten abgeschlossen werden und somit nicht unbeaufsichtigt offen zugänglich sind.
5. Der Mieter hat sicherzustellen, dass sich niemals mehr als 10 Personen auf der Holzplattform befinden.
6. Das Lager darf nicht betreten werden.
§5 Betreten der Mieträume
Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte Personen betreten zu lassen.
§6 Untervermietung und Gebrauchsüberlassung an Dritte
1. Der Mieter darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters die Mietsache nicht untervermieten oder einem Dritten zum Gebrauch überlassen.
2. Dem Mieter ist es nicht erlaubt, mehr als zwanzig Personen gleichzeitig dem Aufenthalt in den Mieträumen zu gestatten.
§7 Instandhaltung / Mängel der Mietsache
Die Räumlichkeiten gelten als in einwandfreien Zustand übernommen, soweit etwaige Mängel nicht bei Übernahme ausdrücklich gerügt werden. Der Mieter hat dem Vermieter alle während der Mietzeit eintretenden Schäden und Verluste unverzüglich anzuzeigen. Die Haftung des Vermieters auf Schadenersatz wegen eines Mangels der Mietsache oder wegen Verzugs mit der Beseitigung eines Mangels ist ausgeschlossen, wenn der Mangel vom Vermieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden ist. Der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigungen bleibt unberührt.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzungen seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und sorgfältigen Pflege der Mietsachen entstehen. Seinem Verschulden steht das Verschulden seiner Gehilfen, Auszubildenden oder sonstigen Beauftragten gleich.
§8 Rückgabe der Mietsache
Die vereinbarte Mietzeit ist strikt einzuhalten. Nach Absprache können im Laufe des Tages angekündigte Überstunden zu den in der Preisliste vermerkten Preisen genutzt werden. Der Mietgegenstand muss im Originalzustand, gereinigt und besenrein zurückgegeben werden. Alle Einrichtungsgegenstände müssen an den ursprünglichen Ort zurück gestellt werden. Der Vermieter behält sich vor, dem Mieter nach der Rückgabe erforderliche Wiederherstellungs- und Reinigungsarbeiten in Rechnung zu stellen.
Kommt der Mieter mit der Räumung und Herausgabe in Verzug, so haftet er dem Vermieter auf sämtliche Verzugsschäden, insbesondere auf den Ersatz des Schadens, der wegen der nicht rechtzeitigen Raumüberlassung an eine nachfolgende Produktion eingetreten ist.
§9 Haftung
Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume auf eigene Verantwortung.
Der Vermieter haftet nicht für die Beschädigung oder den Diebstahl von Sachen, die der Vermieter eingebracht hat und eventuell über Nacht im Studio belässt. Hierfür hat der Mieter eine eigene Versicherung abzuschließen.
§10 Buchung und Stornierung
Aus einer Terminvormerkung kann kein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages hergeleitet werden. Der Vertrag wird erst mit der Annahmebestätigung des schriftlichen Vertragsantrags des Kunden wirksam.
Der Mieter hat die Möglichkeit zur Stornierung einer bereits bestätigten Anmietung. Im Falle einer Stornierung werden dem Mieter Stornierungskosten wie folgt in Rechnung gestellt:
– bis 10 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
– 9-4 Tage vor Mietbeginn: 50%
– danach: 100%
§11 Sonstige Vereinbarungen
Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter auf dessen Verlangen durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzung dieses Vertrages gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so sollte die entsprechende gesetzliche Regelung an deren Stelle treten.
Gerichtsstand für diesen Vertrag ist Mainz